Bildhinweis: KI-generierte Illustration. Gestaltung: maennerformat.
Noch zeigt sich der Herbst vielerorts von seiner milden Seite. Dennoch ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das Auto auf die kalte Jahreszeit vorzubereiten. Die bekannte Faustregel „Von O bis O“ steht für den empfohlenen Wechsel auf Winterreifen von Oktober bis Ostern und erinnert Autofahrerinnen und Autofahrer daran, rechtzeitig an einen winterfesten Fahrzeugcheck zu denken.
Winterreifen sind mehr als eine Empfehlung
Die Regel „Von O bis O“ ist zwar keine gesetzliche Vorschrift, sie dient jedoch als praktische Eselsbrücke. Wer sein Fahrzeug auf Herbst und Winter vorbereitet, sollte die Bereifung schon jetzt in den Blick nehmen. Winterreifen sind auf niedrige Temperaturen sowie auf nasse, verschneite oder vereiste Fahrbahnen ausgelegt.
Vor der Montage empfiehlt es sich, die Reifen auf Schäden und eine ausreichende Profiltiefe zu prüfen. Zwar liegt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe bei 1,6 Millimetern, der ADAC empfiehlt jedoch mindestens vier Millimeter. Zu erkennen sind Winterreifen am sogenannten Alpine-Symbol, einem Berg mit Schneeflocke.
Wenn Sommerreifen zum Risiko werden
Entscheidend ist die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen, etwa bei Glatteis oder Schneeglätte, mit geeigneten Reifen unterwegs sein müssen. Wer dennoch mit Sommerreifen fährt, verstößt gegen die Winterreifenpflicht. Kommt es zu einem Unfall, kann die ungeeignete Bereifung bei der Beurteilung der Haftungs- und Versicherungsfrage eine Rolle spielen.
Ein bei Eis und Schnee erwischter Sommerreifenfahrer riskiert außerdem ein Bußgeld und einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Zusätzlich kann auch der Fahrzeughalter belangt werden, wenn er die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorgeschriebene Winterbereifung zulässt.
Motorräder sind von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen. Fahrerinnen und Fahrer müssen selbst einschätzen, ob eine Fahrt bei den jeweiligen Wetterbedingungen sicher möglich ist. Kommt es aufgrund ungeeigneter Bereifung zu einem Unfall, kann dies ebenfalls Auswirkungen auf die Haftung und den Versicherungsschutz haben.
Nicht nur die Reifen brauchen einen Winter-Check
Winterschutz hört nicht bei den Reifen auf: Gerade in den Herbst- und Wintermonaten werden wichtige Fahrzeugkomponenten besonders beansprucht. Dazu gehören die Batterie, die Beleuchtung, die Scheibenwischer sowie Fenster- und Türdichtungen.
Sinkende Temperaturen setzen insbesondere älteren Fahrzeugbatterien zu. Springt der Motor nach kalten Nächten schlechter an oder lässt die Leistung elektrischer Verbraucher nach, kann dies auf eine nachlassende Batterie hindeuten. Ein Batterietest kann frühzeitig Klarheit schaffen.
Ebenso wichtig sind funktionierende Scheibenwischer und eine intakte Beleuchtung. Kürzere Tage, Regen, Nebel und Schnee erhöhen die Anforderungen an Sicht und Sichtbarkeit. Gut erhaltene Fenster- und Türdichtungen helfen zudem dabei, Feuchtigkeit im Fahrzeug zu reduzieren und beschlagene Scheiben zu vermeiden.
Wer Winterreifen, Batterie, Beleuchtung und Scheibenwischer rechtzeitig überprüft, schafft die besten Voraussetzungen für eine sichere Fahrt durch die kalte Jahreszeit. Die Faustregel „Von O bis O“ ist dabei nicht nur eine praktische Erinnerung an den Reifenwechsel, sondern auch ein guter Anlass, das gesamte Fahrzeug fit für Herbst und Winter zu machen.
Quelle: BarmeniaGothaer AG
Die Angaben zu Winterreifenpflicht, Bußgeldern, Haftung und Versicherungsschutz dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle rechtliche oder versicherungsrechtliche Beratung.


